Verhütung, Pannen & Co

Alles rund um die Frauenärztin*/ den Frauenarzt*

Ab welchem Alter darf/kann man zur Frauenärztin*/ zum Frauenarzt*?

Zur Frauenärztin* / zum Frauenarzt* darfst du natürlich immer dann, wenn du das Bedürfnis hast, Fragen in Bezug auf deinen Körper, Sexualität, Verhütungsmethoden u. a. zu stellen. Du kannst alleine hingehen oder deine bessere Hälfte, einen Herzensmensch, deine Mutter, deinen Vater oder eine andere Begleitung mitnehmen. Nach § 203 StGB hat die Ärztin* / der Arzt* auch bei minderjährigen Personen die Schweigepflicht einzuhalten.

Diese liegt aber je nach Alter im Ermessen der Ärztin*/ des Arztes* und hängt von der Einsichtsfähigkeit der minderjährigen Person ab. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren kann die Ärztin* / der Arzt* die Eltern über den Besuch in der Praxis in vollem Umfang unterrichten. Bei 14- und 15-Jährigen findet eine Abwägung der Ärztin* / des Arztes* statt, ob deine Eltern informiert werden.

Ab 16 Jahren muss die Ärztin*, der Arzt* die Schweigepflicht beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.

Wann wird Mädchen ein Frauen­arztbesuch empfohlen?

Der erste Besuch bei der Frauenärztin* / dem Frauenarzt* ist gerade bei jungen Mädchen mit Angst oder auch Scham besetzt.

Statistisch gesehen findet der erste Frauenarztbesuch zwischen 13 und 15 Jahren statt. Du brauchst aber keine Angst zu haben; die Ärztin* / der Arzt* wird sich Zeit für dich und deine Fragen nehmen.

Eine Frauenärztin* / ein Frauenarzt* sollte aufgesucht werden,

  • wenn du Fragen bezüglich deines Körpers hast
  • wenn du ein allgemeines Beratungsgespräch brauchst (auch ohne Untersuchung)
  • wenn du dich über Verhütungsmethoden informieren möchtest
  • wenn du die Pille (oder andere hormonelle Verhütungsmittel) verschrieben haben möchtest (Für die Verschreibung von Verhütungsmitteln musst du nicht auf den Untersuchungsstuhl.)
  • wenn eine Schwangerschaft vermutet wird
  • wenn bis zum 16. Lebensjahr noch keine Regelblutung eingesetzt hat
  • bei starken Regelschmerzen, bei Zwischenblutungen oder bei Schmerzen im Unterleib
  • bei ungewöhnlichem Ausfluss (veränderter Geruch oder veränderte Farbe)
  • bei Unsicherheiten, die bei sexuellen Praktiken aufkommen.

Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Da jede/s Mädchen/Frau* unter anderen Lebensumständen lebt, sollte die Wahl der richtigen, sicheren Verhütungsmethode zusammen mit einer Ärztin* / einem Arzt* oder mit den Beratern*innen einer Beratungsstelle individuell besprochen werden. Denn nicht jede Verhütungsmethode ist für jede/s Mädchen/Frau* geeignet.

Wenn du unter 22 Jahren alt und gesetzlich versichert bist, werden die Kosten verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel von deiner Krankenkasse übernommen (§24a SGB V). Auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, also für die Pille Danach werden übernommen, wenn du dir vorab ein Rezept von einer Ärztin* / einem Arzt* besorgt hast. Der Gesetzgeber möchte junge Frauen*, die gegebenenfalls die Kosten für empfängnisverhütende Mittel nicht aufbringen können, stärker unterstützen. Die Regelung soll dazu beitragen, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und Frauen* einen selbstbestimmten Umgang mit Mitteln der Empfängnisverhütung zu ermöglichen.

In der Praxis kommt diese Regelung allerdings an ihre Grenzen. Denn bei der Kostenübernahme bis 22 Jahre gilt leider: Prinzip der Wirtschaftlichkeit + medizinische Relevanz im Einzelfall + Krankenkasse. D.h. Ärzt*innen wählen in der Regel die wirtschaftlichste Verhütungsmethode aus und verschreiben die Pille. Dabei ist die Pille nicht das einzige verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und auch nicht immer unbedingt das günstigste. Lass dich  gut von deiner Frauenärztin* / deinem Frauenarzt* beraten, welche Methode am besten zu dir und deinem Leben passt.

Nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für jegliche verschreibungspflichtige Verhütungsmethode. Um sicher zu gehen, ob die Kosten übernommen werden, rufe deine Krankenkasse an. Nachfragen kostet nichts.

Ab dem 18. Lebensjahr musst du eine Rezeptgebühr von 5 € in der Apotheke bezahlen. Bist du allerdings Privatpatient*in, so musst du deine Verhütungsmittel selber zahlen.

Generell gilt: Sprich mit deinem/deiner Freund*in oder auch deinen Eltern, ob sie sich an den Kosten der Verhütungsmittel beteiligen.

Ab wann darf ich die Pille bekommen?

Die Pille, wie auch andere hormonelle Verhütungsmittel, bekommst du nur durch ein Rezept von einer Ärztin* / einem Arzt*. Die Entscheidung über die Rezeptvergabe trifft in erster Linie die Ärztin* / der Arzt*. Hier kommt es zum einen auf dein Alter und zum anderen auf deine Einwilligungsfähigkeit (Reife) an.

Bei unter 14-Jährigen ist es in der Regel schwierig, ein Rezept für die Pille ohne Einverständnis der Eltern zu bekommen, denn die Ärztin* / der Arzt* geht hier davon aus, dass du als unter 14-Jährige noch nicht einwilligungsfähig bist. Denn nach dem Gesetz bist du noch ein Kind und die Ärztin* / der Arzt* muss hier den Schutzauftrag gewährleisten. Bei 14- und 15-Jährigen entscheidet die Ärztin* / der Arzt* nach gesundheitlichen Aspekten und Reifegrad (Einwilligungsfähigkeit).

Die Ärztin* / der Arzt* entscheidet von Mädchen zu Mädchen, ob die Eltern hinzugezogen werden, oder ob du als Mädchen bezüglich der Einschätzung der Risiken und Nebenwirkungen reif und verantwortungsvoll genug bist, die Pille zu bekommen. Bei 14- bis 15-Jährigen ist es somit immer eine Abwägung der Ärztin* / des Arztes* im Einzelfall. Ab 16 Jahren geht die Ärztin* / der Arzt* in der Regel davon aus, dass du einwilligungsfähig bist und kann dir somit ein Rezept für die Pille verschreiben, ohne deine Eltern darüber zu informieren.