Im Netz

Pornografie

Der Begriff Pornografie wird seit Mitte des 19.Jahrhunderts verwendet und stammt ursprünglich aus dem Altgriechischen und bedeutet „über Huren/Unzucht schreiben“. Heute bezeichnet man Zeitschriften, Bücher, Filme, Videos, Bilder, Texte, Computerspiele, in denen sexuelle Handlungen, bei denen die menschlichen Geschlechtsorgane wie auch der Geschlechtsakt detailliert dargestellt werden, als pornografisch.

Pornografie liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes dann vor, wenn „eine Darstellung unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielt“ (vgl. BGHSt 23,44;37,55)

Nach § 184 StGB dürfen pornografische Inhalte – hierunter fallen nicht nur Fotos, Bücher, Darstellungen, Videos und Zeitschriften, sondern auch alle analogen und digitalen Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher (z. B. Festplatten, Arbeitsspeicher, Disketten, CD, DVD usw.) – Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.

Das heißt, man macht sich strafbar, wenn man Jugendlichen* unter 18 Jahren pornografische Bilder, Darstellungen oder Filme anbietet, zeigt oder verkauft.

Achtung, Achtung!

Bei Personen unter 14 Jahren ist es sogar bereits strafbar, wenn jemand pornografische Dinge erzählt (§176 a Abs.1 Nr.3 StGB).

Strafbar macht man sich z. B. durch unaufgefordertes Versenden von pornografinschen Inhalten über Messenger (z.B. Whatsapp), Social Media oder Dating-Apps.  Auch die Weiterleiten von pornografischen Inhalten an Minderjährige* ist strafbar. 

Handelt es sich z. B. um Nacktaufnahmen von Kindern (bis 13 Jahre) oder Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) fällt dies unter Erstellung, Besitz oder Verbreitung von Kinder- (§ 184b StGB) bzw. Jugendpornografie (§ 184c StGB).

Im Internet ist für die Nutzung von Pornografie eine Alters prüfung vorgeschrieben. Leider halten sich viele Anbieter*innen nicht daran.

Übrigens:
Auch für Erwachsene gibt es bezüglich der Nutzung von Pornografie gesetzliche Verbote. Hierunter fällt die sogenannte „harte Pornografie“. Dazu gehören: vor allem Kinderpornografie, Gewaltpornografie sowie sexuelle Handlungen mit Tieren. Wer solche pornografischen Inhalte auf seinem Handy oder den PC lädt, macht sich strafbar. Straffrei für Erwachsene ist dagegen der Besitz sowie die Weitergabe „einfacher“ Pornografie untereinander, wenn beide Erwachsenenparteien damit einverstanden sind.

Solltest du im Netz auf Internetseiten stoßen, die pornografische Inhalte ohne ausreichende Zugangskontrolle für minderjährige Personen darstellen, oder aus Versehen auf Internetseiten mit harter Pornografie stoßen, dann melde dies bei der Internet-Beschwerdestelle und lösche die Seite dann
sofort. Auch in Chaträumen kann man gegen das Bedrängen mit sexuellen Ausdrücken, gegen die Konfrontation mit pornografischen Inhalten oder gegen die Aufforderung, dich nackt zu zeigen, zu fotografieren, rechtlich vorgehen. Hier geht es zur Internet-Beschwerdestelle.