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K.O. Tropfen

Hinter K.O.-Tropfen, ein besserer Begriff wäre K.O.-Mittel, verbergen sich unterschiedliche Substanzen. K.O.-Mittel werden immer häufiger heimlich in Getränke oder Speisen geschüttet, um jemanden bewusstlos, hilflos oder handlungsunfähig zu machen. Sie wirken schnell nach der Einnahme, der Körper ist betäubt und wehrlos. Erinnerungslücken sind die Regel. Hier geht es zum Notfallplan als PDF

Allen Substanzen ist gemein, dass sie eine sedierende, dämpfende Wirkung haben. Es werden nicht nur flüssige Stoffe als K.O.-Mittel missbraucht, sondern z.B. auch Tabletten. Die Liste der K.O.-Mittel ist keine endliche Liste, es kommen immer wieder neue Substanzen hinzu. Das macht die Analyse von K.O.-Mitteln sehr umfangreich und auch herausfordernd.

Ein häufiger Wirkstoff ist die Gamma- Hydroxy-Buttersäure (GHB) bzw. Gamma- Butyrolacton (GBL – Vorstufe von GHB) – auch unter "Liquid Ecstasy", "Liquid E" oder "Liquid X" bekannt. Weitere Wirkstoffe sind das Ketamin oder rezeptpflichtige Beruhigungsmittel und Psychopharmaka aus der Gruppe der Benzodiazepine. In geringen Dosen können die Mittel entspannend und enthemmend wirken. Doch auch geringe Mengen können bereits Benommenheit, Übelkeit und Bewusstlosigkeit verursachen. Außerdem setzt die Substanz das Erinnerungsvermögen außer Kraft. K.O.-Mittel kann man nicht sehen, nicht riechen und nicht schmecken, d.h. man hat kaum eine Chance, die heimlich zugeführte Substanz im Getränk oder auch im Essen zu bemerken.

K.O.-Mittel werden von Täter*innen gezielt in offen stehende Getränke, manchmal auch ins Essen gegeben. Auch Jungen* und Männer* können  von K.O.- Mitteln betroffen sein. Dies geschieht in Clubs, Kneipen, Festivals, auf Partys, im häuslichen Umfeld... Allerdings sind es nicht nur fremde Täter*innen, sondern auch flüchtige Bekannte oder Freund*innen, mit denen man unterwegs ist, oder die man auf einer privaten Party trifft können zu Täter*innen werden.

Seit 2002 untersteht GHB dem Betäubungsmittelgesetz. Das heißt, du machst dich strafbar bei Besitz, Kauf, Handel sowie bei der Abgabe oder Verabreichung von GHB. Auch verschreibungspflichtige Psychopharmaka wie Benzodiazepine unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Ergänzend dazu erfasst das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) zunehmend auch Stoffe wie GBL und BDO (1,4-Butandiol), wenn sie als K.O.-Mittel oder Rauschmittel missbraucht werden. Unerlaubte Herstellung, Handel, Abgabe oder Besitz können je nach Tat und Menge mit Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet werden.

Die Verabreichung von K.O.-Mitteln ist eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 ff. StGB), im schlimmsten Fall mit Todesfolge. Sexuelle Übergriffe unter Verabreichung von K.O.-Mitteln sind als Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 177 StGB) strafbar. 

Wie kann man sich schützen?

Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nirgendwo, aber Du kannst folgende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen:

  • Lass dein Glas nie unbeobachtet, bestelle im Zweifelsfall ein neues Getränk.
  • Besprich mit deinen Freund*innen, dass ihr gegenseitig auf eure Gläser achtet.
  • Nimm nur Getränke an, deren Weg du von der Theke an verfolgt hast.
  • Wenn du mit Freund*innen ausgehst, dann geht auch gemeinsam wieder nach Hause.
  • Wenn dir bei einer Freundin*einem Freund auffällt, dass sie*er schlagartig total aufgedreht ist, wahllos und heftig flirtet, behalte sie*ihn im Blick und lass sie*ihn nicht alleine zurück.
  • Sei dir bewusst, dass die Täter*innen sowohl Fremde als auch Freund*innen/Bekannte sein können.
  • Zögere nicht, den Club oder eine Feier zu verlassen, wenn du dich dort nicht sicher fühlst.
  • Wende dich an deine Freund*innen oder an das Personal, wenn dir im Club, der Kneipe oder auf einer Feier plötzlich übel, schwindlig oder dämmerig wird.

... und im Notfall?

  • … du musst jetzt schnell handeln, hol Dir Hilfe! Wähle den Notruf 112. Eine Notärztin*Ein Notarzt muss der betroffenen Person helfen - es besteht Lebensgefahr!
  • … kontrolliere die Atmung und den Puls der betroffenen Person, bei Bedarf stabile Seitenlage
  • … bei Gewalttaten rufe die Polizei 110
  • … die Notrufnummern funktionieren immer, auch wenn du kein Guthaben mehr auf deinem Handy hast
  • … wenn du die*der Betroffene bist, blaue Flecken oder Wunden hast und dich nicht erinnern kannst, vertrau dich sofort jemanden an!  Egal wie spät es ist, ruf zur Unterstützung eine Freundin*einen Freund, deine Familie oder eine andere Vertrauensperson an
  • … Nimm sofort eine Urinprobe (in einem verschließbaren Behälter, z.B. ein Marmeladenglas) und stelle es ins Gefrierfach
  • … wenn du glaubst, dass du misshandelt oder vergewaltigt wurden bist, lass dich schnellstens im Krankenhaus, Notambulanz oder von einer Ärztin*einem Arzt deines Vertrauens untersuchen, die meisten K.O.- Mittel sind nur bis zu 12 Stunden im Blut und Urin nachweisbar.

Woran merkt man, dass K.O.-Tropfen eingesetzt wurden?

K.O.-Mittel bewirken zunächst Wohlbefinden und Entspannung. Durch den Mischkonsum etwa mit Alkohol ist die Wirkung von K.O.-Mitteln unkalkulierbar. Die Wirkung setzt ca. 10 - 20 Minuten nach Verabreichung ein und kann bis zu einigen Stunden anhalten. Oft sind die Betroffenen zunächst euphorisiert und fühlen sich gut. Man vermutet häufig, dass dies die Wirkung des Alkohols ist. Da K.O.-Mittel auch eine enthemmende Wirkung haben, kann es zu untypischen Handlungen kommen, z.B. heftiges Flirten. Die*der Betroffene kann plötzlich "aufdrehen", auch die Freund*innen bemerken bei den Betroffenen manchmal einen schlagartigen Stimmungswechsel. Es folgen Übelkeit, Schwindel und eine plötzlich auftretende Müdigkeit. Weitere Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen, Erbrechen, Atemnot, Bewegungsstörungen, Krämpfe und Lähmungen,  und/oder Verwirrtheit. In der Regel sind die Betroffenen über mehrere Stunden bewusstseinsgetrübt, von benommen bis schwer komatös und können sich an nichts mehr erinnern. Bereits vor dem Verlust des Bewusstseins ist die*der Betroffene durch die Wirkung der K.O.-Mittel willenlos und sehr leicht manipulierbar. Trotzdem kann man noch eine kurze Zeit lang normal reden und sich bewegen und Freund*innen oder andere Außenstehende bemerken nicht, was hier gerade passiert.

Was kannst du bei einem konkreten Verdacht tun?

Es gibt viele unterschiedliche Substanzen, die als K.O.-Mittel missbraucht werden können. Der Nachweis der Substanzen ist meist nur bis zu 12 Stunden nach der Verabreichung möglich. Wenn du also den Verdacht hast, dass dir oder einer Freundin*einem Freund K.O.-Mittel verabreicht wurden, ist es wichtig, dass du schnell handelst.

Ein Nachweis kann erbracht werden durch eine Blut- oder Urinprobe. Urin eignet sich hier viel besser zur Probeentnahme, da es länger nachweisbar ist als im Blut. Solltest du betroffen sein, nimm sofort eine Urinprobe (in einem verschließbaren Behälter, z.B. ein Marmeladenglas) und stelle es den Kühlschrank, wenn möglich im Gefrierfach einfrieren. Dies ist wichtig, denn das Hauptproblem für Betroffene ist die zeitliche Verzögerung zwischen Ereignis und Probennahme. Die Urinprobe kann 1 bis 3 Tage im Kühlschrank, besser Gefrierfach gelagert werden. So hat man auf jeden Fall 1-3 Tage Zeit den Urin untersuchen zu lassen. Eine weitere Möglichkeit ist die der Haaranalyse. Eine Haarprobe kann ca. vier - sechs Wochen nach der Tat (je nach Haarlänge) auf Substanzen untersucht werden. Aber Achtung, da die Konzentration im Haar sehr gering ist, ist die Wahrscheinlichkeit das die Substanz nachgewiesen werden kann hier sehr gering. Auch die Kosten einer Haaranalyse sind hoch.  

Gehe sofort ins Krankenhaus (z.B. Notaufnahme, Hausärztin*Hausarzt) und/oder wende dich an die Polizei. Eine sorgfältige ärztliche Untersuchung und Befunderhebung sowie die Sicherstellung von Asservaten ist die Basis für die Aufdeckung eines solchen Falles. Neben dem Urin sind auch weitere Aservate möglich, z.B. Tabletten, Flaschen, Gläser. Wenn möglich können diese auch als Beweismittel geführt werden. 

Du bist noch unsicher, ob du es zur Anzeige bringen möchtest? Hier kann die Vertrauliche Spurensicherung eine Möglichkeit sein. Die Vertrauliche Spurensicherung gibt es i.d.R. in allen Städten, meist an Frauenkliniken angedockt und hilft alle Beweismittel bei sexualisierter Gewalt für eine eventuell spätere Anzeige zu sichern. Du brauchst keine Angst zu haben, du entscheidest, wie umfassend du untersucht werden möchtest. Durch die Anonymisierung der Beweismittel hast du genügend Zeit zu entscheiden ob du eine Anzeige erstatten möchtest. Hol dir gleichzeitig Unterstützung und Begleitung, um das Erlebte zu verarbeiten. Hierbei können dir Beratungsstellen behilflich sein, wie z.B.:

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist 365 Tage im Jahr durchgehend unter der Nummer 116 016 ereichbar.

Der Weisse Ring bietet neben der Onlineberatung auch täglich von 7 - 22 Uhr das Opfer-Telefon unter der Rufnummer 116 006 an. 

Sexualisierte Gewalt unter K.O.-Tropfen kann auch Jungen* und Männern* widerfahren. Erste Beratung und Hilfe bietet das Hilfetelefon Gewalt gegen Männer unter der Rufnummer 0800 1239900.