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Hate Speech

Hate Speech kommt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt „Hassrede“. Einzelne Personen oder Gruppen werden durch menschenverachtende Aussagen im Internet in Sozialen Netzwerken, Foren und Kommentarspalten abgewertet, angegriffen oder es wird gegen sie zu Hetze, Hass oder Gewalt aufgerufen. Bestimmte Menschen oder Menschengruppen werden hier zur Zielscheibe. Die Abwertungen stützen sich darauf, dass diese Menschen oder Gruppen weniger wert seien als andere. Oft sind es Kommentare, die mit der Hautfarbe, der Herkunft, der Sexualität, dem Geschlecht, dem Alter, einer Behinderung oder einer Religion zu tun haben.

Rechtslage

Hate Speech ist kein juristisch feststehender Begriff. Grundsätzlich darf in Deutschland jede*r sagen, was sie*er denkt. Dies ist in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) - Meinungsfreiheit - so festgehalten. Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht, dass jede*r alles sagen darf. Meinungsfreiheit ist nämlich kein absolutes Recht. Sobald die Würde eines Menschen angegriffen wird ist das durch Artikel 5 nicht gedeckt. 

Hate Speech-Meinungsäußerungen können durchaus Straftatbestände erfüllen. Diese gelten dann auch für Jugendliche ab 14 Jahren. Hier zu nennen sind: 

  • Volksverhetzung § 130 StGB,
  • Beleidigung § 185 StGB,
  • Verleumdung § 187 StGB,
  • Nötigung § 240 StGB,
  • Bedrohung § 241 StGB,
  • Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, § 111 StGB

Gib Hate Speech keine Chance!

Melde Hate Speech-Posts und -Inhalte auf den jeweiligen Social-Media- und Onlineplattformen, wenn sie gegen Regeln oder Gesetze verstoßen. Du kannst auch Strafanzeige bei jeder Polizeistation oder Staatsanwaltschaft stellen.