Einführung
Sex und Recht
Viele Fragen bestimmen die Jugendzeit: erste Schwärmereien, die ersten Gefühle, Verliebt sein, der erste Kuss, Kuscheln, das erste Mal, Intimität, Vertrautheit und vieles mehr. All das, was passiert und was passieren kann, sind schöne und wichtige Erfahrungen, für alle: egal ob du hetero, lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer, questioning, oder … bist.
Es gibt aber einige rechtliche Aspekte, die du und auch deine Eltern in dieser Zeit beachten müssen. Es ist eine spannende, aufregende Zeit, aber gleichzeitig auch ein Paragrafen-Dschungel der deutschen Gesetze. Was verboten und was erlaubt ist, kannst du hier nachlesen.
Bedenke immer:
Diese Rechte, Regeln, die wir hier für dich zusammen gefasst haben, gelten nur in Deutschland! Wenn du in den Urlaub fährst, denke daran, dass dort vielleicht ganz andere gesetzliche Bestimmungen gelten als bei uns.
Aus dem Grundgesetz Artikel 1:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar," dieser grundsätzliche und universelle Wert gilt natürlich auch in der Sexualität.
Artikel 2 des Grundgesetzes besagt:
„Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“, das schließt natürlich auch die eigene Sexualität mit ein. Jede*r hat somit das Recht, so zu sein, wie sie*er möchte. Auch die eigene Sexualität darf so ausgelebt werden, wie man möchte, natürlich nur solange man keinem anderen Schaden zufügt, keine gesetzlichen Grenzen überschreitet und beide Seiten damit einverstanden sind.
Doch was bedeutet eigentlich "Sexuelle Selbstbestimmung?
Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, frei über seinen Körper und seine Sexualität zu bestimmen. Du hast somit ein Recht darauf, über deine sexuelle Orientierung, deine sexuelle Identität, die Wahl deiner Sexualpartner*innen, die sexuellen Praktiken und die Form der sexuellen Beziehungen selbst zu entscheiden. Du hast auch ein Recht auf Aufklärung und Information. Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet auch, dass niemand dich zu sexuellen Handlungen zwingen darf und dass du dich gegen Übergriffe wehren darfst. Sexuelle Selbstbestimmung gilt für jede*n, natürlich nur solange man keinem*keiner anderen Schaden zufügt, keine gesetzlichen Grenzen überschreitet und beide Seiten damit einverstanden sind.
Bei Jugendlichen kommt hier noch §1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zum Tragen, denn
- Personen unter 14 Jahre sind Kinder und
- Personen die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Jugendliche und somit gelten je nach Alter unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
In Deutschland haben Jugendliche ab dem 14. Geburtstag ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Jugendliche können somit grundsätzlich ihre Sexualität frei ausleben.
Achtung, Achtung!
Unter bestimmten Konstellationen (z. B. mangelnde Reife) gibt es abgestufte gesetzliche Regelungen, wonach das Ausleben der Sexualität dann verboten wird.
Regelungen zur Sexuellen Selbstbestimmung
In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen zur Sexuellen Selbstbestimmung. Die Gesetze schützen das Recht jeder*jedes Einzelnen frei über ihre*seine Sexualität zu entscheiden. In den §§ 173-184 des Strafgesetzbuches (StGB) versucht der deutsche Gesetzgeber, alle Personen und im Besonderen Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Denn missachtet jemand das Recht auf Sexuelle Selbstbestimmung, wird dies unter Strafe gestellt.
Die Paragrafen, die dich schützen sollen, sprechen stets von „sexuellen Handlungen“. Der Begriff „sexuelle Handlung“ umfasst eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die einen sexuellen Bezug haben. Hierunter ist nicht nur Geschlechtsverkehr zu verstehen, sondern z.B. auch intensives Kuscheln, Petting, Berühren der Geschlechtsteile, Entblößen und/oder Masturbieren vor Kindern und Jugendlichen, Zeigen oder Erzählen von
Pornografie, Eindringen mit dem Finger oder anderen Dingen oder jede Verletzung des Intimbereiches durch Bildaufnahmen, usw.