Deine Entscheidung

Eltern und meine Freundin*mein Freund

Dürfen meine Eltern mir den Umgang mit meiner Freundin*meinem Freund verbieten?

Ja, denn generell gilt, dass deine Eltern bis zu deiner Volljährigkeit in vielen Dingen das letzte Wort haben. Sie haben bis zu deinem 18.Geburtstag nicht nur das Sorgerecht für dich, sondern auch die Pflicht und das Recht, sich um dich (als Kind / als Jugendliche*r) zu kümmern, dich zu erziehen, zu beaufsichtigen und deinen Aufenthalt zu bestimmen.

Gleichzeitig müssen die Eltern aber deine wachsende Fähigkeit und dein wachsendes Bedürfnis zu selbständigem Handeln berücksichtigen (§ 1626 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch).

Das heißt, deine Eltern haben rein rechtlich die Möglichkeit, zu bestimmen, mit wem du dich triffst und mit wem nicht.

Wenn es einen triftigen Grund  gibt, warum sie dir den Kontakt zu deiner Freundin*deinem Freund verbieten, dann gilt dieses Verbot. Gründe können z. B. sein: deine Freundin*dein Freund ist viel älter als du, sie*er verführt dich, Drogen zu nehmen, sie*er nutzt dich sexuell aus oder hat einen schädlichen Einfluss auf dich.

Denn Eltern haben die Pflicht, dich vor konkreten Gefahren zu beschützen. Am besten ist es, miteinander zu reden und gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn das nicht möglich ist, gibt es viele Beratungsstellen, die dir Hilfe anbieten.

Hilfe bekommst du z. B. bei der Jugendnotmail oder bei der Nummer gegen Kummer. Das Kinder- und Jugendtelefon ist kostenlos von Mo-Sa von 14-20 Uhr unter der Rufnummer 116 111 zu erreichen.