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Beschneidung

Beschneidung bei Jungen*

Die Beschneidung bei Jungen* (Zirkumzision) ist die teilweise oder vollständige Entfernung der Vorhaut. Die Beschneidung wird meist aus kulturellen oder religiösen Gründen durchgeführt und ist weltweit der am häufigsten durchgeführte körperliche Eingriff. Seit Dezember 2012 gibt es in Deutschland ein Gesetz, welches die Beschneidung von Jungen* aus religiösen Gründen regelt.

§ 1631d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) überlässt die Entscheidung für eine Beschneidung den Eltern, da diese so ihr Recht auf Erziehung ausüben können.

Die Beschneidung von Jungen* ist somit im elterlichen Sorgerecht geregelt.

Eine Beschneidung von Jungen* darf in Deutschland auch dann durchgeführt werden, wenn sie nicht medizinisch zwingend erforderlich ist. Sie muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst vollzogen werden. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch Personen einer Religionsgemeinschaft eine Beschneidung durchführen, wenn sie besonders dafür ausgebildet sind und mit einer Ärztin*einem Arzt vergleichbare Fähigkeiten besitzen.

Das Thema Beschneidung von Jungen* wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Für die einen ist es ein wichtiger religiöser Akt, für die anderen eine Verletzung der Unversehrtheit des Kindes.

Weibliche Genitalverstümmelung

Es gibt zwei Begriffe, die in der Praxis verwendet werden: FGM (Female Genital Mutilation- Genitalverstümmelung) und FGC (Female Genital Cutting – Genitalbeschneidung). Oft wird inzwischen als Abkürzung FGM/C (Female Genital Mutilation / Cutting) verwendet. Viele betroffene Frauen* fühlen sich bei der Bezeichnung Verstümmelung herabgewürdigt, deswegen sollte das „neutrale“ Wort Beschneidung mit Betroffenen verwendet werden, auch wenn diese Bezeichnung eine unverantwortliche Verharmlosung darstellt.

FGM/C ist die teilweise oder vollständige Entfernung bzw. Beschädigung oder Verstümmelung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane.

In afrikanischen und asiatischen Ländern ist FGM/C weitaus mehr verbreitet als in Deutschland. Laut einer Analyse des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand: Dezember 2025) haben rund 86.500 volljährige Frauen in Deutschland eine Genitalverstümmelung erlebt – 83 % mehr als 2017. Etwa 11.100 Mädchen in Deutschland gelten als potenziell betroffen, bis zu 25.000 als gefährdet.

Seit 2013 stellt § 226a StGB Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen unter Strafe und sieht ein erhöhtes Strafmaß vor. Nach §§ 226a, 5 StGB ist der Eingriff auch im Ausland strafbar. Die Tat kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Mitwirkenden droht zudem der Verlust des Aufenthaltstitels. Damit sollen sog. „Ferienbeschneidung“ verhindert werden. Ziel des Gesetzgebers ist es zudem, FGM/C wirksam zu bekämpfen und das öffentliche Bewusstsein für dieses Unrecht zu schärfen.