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Beschneidung

Beschneidung bei Jungen

Die Beschneidung bei Jungen (Zirkumzision) ist die teilweise oder vollständige Entfernung der Vorhaut. Die Beschneidung wird meist aus kulturellen oder religiösen Gründen durchgeführt und ist weltweit der am häufigsten durchgeführte körperliche Eingriff. Seit Dezember 2012 gibt es in Deutschland ein Gesetz, welches die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen regelt.

§ 1631d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) überlässt die Entscheidung für eine Beschneidung den Eltern, da diese so ihr Recht auf Erziehung ausüben können.

Die Beschneidung von Jungen ist somit im elterlichen Sorgerecht geregelt.

Eine Beschneidung von Jungen darf in Deutschland auch dann durchgeführt werden, wenn sie nicht medizinisch zwingend erforderlich ist. Sie muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst vollzogen werden. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch Personen einer Religionsgemeinschaft eine Beschneidung durchführen, wenn sie besonders dafür ausgebildet sind und mit einer Ärztin* / einem Arzt* vergleichbare Fähigkeiten besitzen.

Das Thema Beschneidung von Jungen wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Für die einen ist es ein wichtiger religiöser Akt, für die anderen eine Verletzung der Unversehrtheit des Kindes.

Weibliche Genitalverstümmelung

Es gibt zwei Begriffe, die in der Praxis verwendet werden: FGM (Female Genital Mutilation- Genitalverstümmelung) und FGC (Female Genital Cutting – Genitalbeschneidung oder Mädchenbeschneidung). Oft wird inzwischen als Abkürzung FGM/C (Female Genital Mutilation / Cutting) verwendet. Viele betroffene Frauen* fühlen sich bei der Bezeichnung Verstümmelung herabgewürdigt, deswegen sollte das „neutrale“ Wort Beschneidung mit Betroffenen verwendet werden, auch wenn diese Bezeichnung eine unverantwortliche Verharmlosung darstellt.

Die weibliche Genitalverstümmelung /-beschneidung (FGM/C) ist die teilweise oder vollständige Entfernung bzw. Beschädigung oder Verstümmelung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane.

In afrikanischen und asiatischen Ländern ist FGM/C weitaus mehr verbreitet als in Deutschland. Nach Schätzungen von TERRE DES FEMMES sind in Deutschland ca. 18.000 Mädchen (Stand 09/2022) akut dem Risiko ausgesetzt, illegal in Deutschland oder in ihrem Heimatland verstümmelt zu werden. Seit 2013 gibt es einen eigenen Paragrafen, der FGM/C bei Mädchen/Frauen* ahndet (§ 226a StGB).

Durch diesen Paragrafen fällt das Strafmaß höher aus. FGM/C ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§§ 226a, 5 StGB). D. h. wer mit Mädchen/Frauen* ins Ausland reisen will, um dort eine Genitalverstümmelung vornehmen zu lassen, dem droht der Entzug des Passes. Damit sollen sogenannte „Ferienbeschneidungen“ verhindert werden. Außerdem ist dem Gesetzgeber wichtig, dass FGM/C bekämpft wird und dieses Unrecht mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerät.