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K.O. Tropfen

Es gibt viele unterschiedliche K.O.-Mittel.

K.O.-Mittel kann man nicht sehen.

K.O.-Mittel kann man nicht schmecken.

K.O.-Mittel kann jemand in dein Glas oder in dein Essen tun.

Das merkst Du nicht.

Wird dir so ein Mittel in dein Glas oder Essen getan,

macht es Dich hilf·los.

Das bedeutet:

  • Du weißt dann nicht mehr was passiert.
  • Dir wird schwindelig.
  • Du schwitzt.
  • Du fühlst Dich nicht gut.
  • Du kannst umfallen und einschlafen.
  • Du bist dann bewusst·los.
  • Du kannst Dich nicht wehren.
  • Du kannst dich nicht erinnern.

Hier geht es zum Notfallplan

K.O.-Tropfen wirken schnell.

Opfer sind Frauen und manchmal auch Männer.

Die Opfer sind viele Stunden bewusst-los.

Täter nutzen das aus:

Sexuelle Über·griffe finden statt.

Zum Beispiel:

Die Opfer werden vergewaltigt.

Das ist eine Straf·tat.

Das Opfer kann sich an nichts erinnern.

Wenn Du nach K.O.-Tropfen aufwachst,

geht es Dir schlecht:

  • Dir ist übel.
  • Du hast Angst.
  • Und Du weißt nicht: Was ist passiert?

Welche Stoffe sind K.O.-Mittel?

K.O.-Mittel sind verschiedene Stoffe.

Ein häufiger Stoff heißt GHB.
Oder GBL.

GBL ist fast das Gleiche wie GHB.

Manche Menschen sagen auch:
• Liquid Ecstasy
• Liquid E
• Liquid X

Das sind andere Namen für die gleichen Stoffe.

Es gibt noch andere Stoffe in K.O.-Mitteln.

Zum Beispiel Ketamin.

Oder starke Beruhigungs-Mittel.

Das sind oft Medikamente für die Psyche.
Sie heißen Benzodiazepine.

Das Gesetz sagt...

GHB ist in Deutschland verboten.
Das gilt seit dem Jahr 2002.

Niemand darf GHB
• herstellen
• kaufen
• verkaufen
• besitzen
• weitergeben
• jemandem geben

Wer das trotzdem tut, begeht eine Straftat.


Medikamente

Benzodiazepine sind Medikamente.
Man bekommt sie nur mit einem Arzt-Rezept.

Ohne Rezept darf man sie nicht benutzen.
Der Missbrauch ist verboten.


Neues Gesetz zu Stoffen

Es gibt ein weiteres Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Die Abkürzung ist NpSG.

Dieses Gesetz betrifft auch Stoffe wie:
• GBL
• BDO
(BDO heißt ausgeschrieben: 1,4-Butandiol)

Das Gesetz gilt,
wenn diese Stoffe als
K.O.-Mittel
oder
Rauschmittel
benutzt werden.


Strafen

Wer diese Stoffe unerlaubt
• herstellt
• verkauft
• weitergibt
oder
• besitzt

kann bestraft werden.

Die Strafe kann sein:
• eine Geldstrafe
oder
• eine Gefängnis-Strafe

Die Gefängnis-Strafe kann mehrere Jahre dauern.


Gewalt und Straftaten

Jemandem K.O.-Tropfen zu geben,
ist eine schwere Straftat.

Das nennt man gefährliche Körper-Verletzung.

Im schlimmsten Fall kann ein Mensch daran sterben.


Sexuelle Gewalt

Wenn jemand nach K.O.-Tropfen
sexuell angegriffen wird,
ist das eine sehr schwere Straftat.

Das Gesetz schützt Menschen,
die sich nicht wehren können.

Und im Notfall?

So kannst Du Dich gegen K.O.-Tropfen schützen:

Nimm keine offenen Getränke von fremden Menschen an.

Pass immer auf Dein Glas, Dein Getränk auf.

Dir geht es schlecht?

Dann sprich mit Deinen Freunden.

Oder sprich mit dem Personal.

Lass keinen Freund allein, wenn er sich schlecht fühlt.

Gehe nicht allein nach Hause, sondern mit Freunden.

Freunde achten aufeinander.

Das ist der sicherste Schutz gegen Gewalt.

Wenn Du Dich unsicher fühlst:

Verlass die Feier oder den Club.

Täter können Fremde oder Freunde sein.

 

Du bist Opfer von K.O.-Tropfen?

Dann ruf den Rettungsdienst.

Die Nummer ist 112.

Du kannst auch die Polizei rufen. 

Die Nummer ist 110. 

Nimm sofort eine Urin-Probe.

Dafür kannst du ein Marmeladen-Glas nutzen.

Stelle den Becher in den Kühlschrank, besser ins Gefrierfach.

Das ist wichtig. 

Du kannst auch ins Kranken-Haus oder zu einem Arzt den du kennst gehen. 

Wichtig - Hol dir Hilfe. Rede mit einer Person.

Es gibt auch Beratungsstellen.

Sie helfen dir.

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist immer erreichbar. Die Nummer ist: 116 016.

Der Weisse Ring bietet ein Opfer-Telefon. Die Nummer ist: 116 006

Jungen und Männern bietet das Hilfetelefon Gewalt gegen Männer, Beratung und Hilfe. Die Nummer ist: 0800 1239900.