Deine Entscheidung

Schwanger - und jetzt?

Schwangerschafts·abbruch

Schwangerschafts·abbruch bedeutet:

Eine Frau ist schwanger.

Sie möchte das Kind nicht bekommen.

Ein Arzt kann das Kind weg·machen.

Dazu sagt man auch: abtreiben.

Oder die Schwangerschaft abbrechen.

Das Haupt·wort ist: Schwangerschafts·abbruch.

Darf man in Deutschland eine Schwangerschaft abbrechen

Kommt darauf an.

Man muss sich an viele Regeln halten.

Sonst wird man bestraft.

Du bist schwanger?

Du möchtest das Kind nicht bekommen.

Du denkst über einen Schwangerschafts·abbruch nach?

Das Gesetz sagt:

Du musst zu einer Schwangerschafts·beratungs·stelle.

In der Schwangerschafts·beratungs·stelle kannst Du über alles sprechen:

  • Über Deine Angst
  • Über Deine Sorgen
  • Über Deine Wünsche.

Du bist noch unsicher und hast Fragen:

Dann mache einen Termin.

Alleine.

Oder zu zweit.

Zum Beispiel:

  • Mit Deinem Freund.
  • Oder Deiner Freundin.

Die Beratungs·stelle ist für Dich da.

Das Gespräch in der Beratungs·stelle kann Dir helfen.

Danach entscheidest Du selber was Du machst.

 

Jede Frau entscheidet alleine:

  • Will ich den Schwangerschafts·abbruch?
  • Oder will ich das Kind bekommen?

Schwangerschafts·abbruch - Wie geht das

Du gehst zu der Beratungs·stelle von donum vitae NRW

Wir sprechen mit Dir.

Die Beratung kostet nichts.

Die Beratungs·stelle gibt Dir im Gespräch ein Papier.

Das Papier heißt Beratungs·schein.

Auf dem Papier steht:

„Sie haben sich beraten lassen“.

Der Beratungs·schein ist wichtig für einen Schwangerschafts·abbruch.

Wir sagen Dir:

  • Wo Du einen Schwangerschafts·abbruch machen kannst.

  • Wie es beim Frauen·arzt weiter geht.

  • Wie es vielleicht danach sein wird.

Wir sind für Dich da.

Auch nach dem Schwangerschafts·abbruch.

Das ist wichtig bei einem Schwangerschafts·abbruch

Im Gesetz steht:

  • Ein Schwangerschafts·abbruch geht bis zur 12. Schwangerschafts·Woche.

  • Ein Schwangerschafts·abbruch geht nur mit dem Beratungs-Schein.

  • Den Beratungs·schein bekommst Du in der Beratungs·stelle.

  • Nach der Beratung musst Du 3 Tage warten.

Am 4. Tag darf der Schwangerschafts·abbruch gemacht werden.

So hast Du Zeit zum Nachdenken.

Ob Du den Schwangerschafts·abbruch wirklich willst.

  • Nur ein Frauen·arzt darf den Schwangerschafts·abbruch machen.

  • Im Gesetz steht: Es gibt auch Ausnahmen.

Die Ausnahmen erklären wir in der Beratungs·stelle.

Du bist Dir sicher?

Dann mach einen Termin beim Arzt.

Für ein erstes Gespräch.

Die Telefon·nummern bekommst Du in der Beratungs·stelle.

Arten des Schwangerschafts·abbruch

Ein Frauen·arzt kann den Schwangerschafts·abbruch auf zwei Arten machen:

►      Mit einer Operation.

         Man sagt auch: Mit Instrumenten.

         Das geht in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft.

►      Mit Tabletten.

         Das geht nur in den ersten 9 Wochen der Schwangerschaft.

Kosten

Ein Schwangerschafts·abbruch kostet Geld.

Wenn Du nur wenig Geld verdienst

dann bezahlt die Kranken·kasse.

Du musst vor dem Schwangerschafts·abbruch die Kranken·kasse anrufen!

Sag:

„Ich brauche eine Kosten·übernahme·bescheinigung für einen Schwangerschafts·abbruch“.

Dann musst Du der Kranken·kasse Papiere schicken:

Darauf steht:

  • Wie viel Geld Du verdienst.
  • Dass Du in Deutschland wohnst.

Dann bekommst Du ein Papier.

Auf dem steht:

Die Kranken·kasse bezahlt alles.

Abbruch unter 18 Jahren

Du bist unter 18.
Deine Eltern wollen nicht,
dass Du einen Schwangerschafts·abbruch machst.
Was passiert:

Auch Mädchen unter 18 Jahren haben das Recht zum Schwangerschafts·abbruch.

Die Entscheidung liegt allein bei dem Mädchen!

Niemand darf Dich zwingen.

Auch nicht die Eltern.

Aber:

Wenn Du manche Dinge nicht verstehst,
dann muss der Arzt mit Deinen Eltern sprechen.

Oder mit Deinem Betreuer.

 

Unter 14-jährige Schwangere

Du bist unter 14 Jahre alt.

Unter 14 Jahren bist du ein Kind.

Ein Arzt stellt deine Schwangerschaft fest.

Das geht ohne deine Eltern.

Du kannst aber auch mit deinen Eltern zum Arzt gehen.

Du willst das Kind nicht?

Deine Eltern müssen dem Schwangerschafts·abbruch zustimmen.

Deine Eltern sind gegen einen Schwangerschafts·abbruch?

Hole dir Hilfe.

Zum Beispiel

  • beim Jugend·amt.

  • Oder beim Familien·gericht.